Jahrestagung 2017

Jahrestagung 2017

Die 62. Jahrestagung veranstalteten wir vom 19. bis 22. Oktober 2017 gemeinsam mit der Österreichischen Juristenkommission sowie der schweizerischen Sektion der Internationalen Juristenkommission zum Thema

"Transnationale Unternehmen und Menschenrechte"

Spätestens seit dem in Deutschland anhängigen Verfahren gegen das Textilunternehmen Kik wegen des Brands in einer Zuliefererfabrik in Pakistan hat die Frage nach der Verantwortung privater Unternehmen für die menschenrechtliche Dimension ihrer Entscheidungen bis hinein in ihre Lieferketten auch die breitere Öffentlichkeit in Deutschland, der Schweiz und Österreich erreicht. Unter Spezialisten ist das Thema seit längerem Gegenstand intensiver Bemühungen. So hat sich in den Vereinten Nationen eine Arbeitsgruppe unter der Federführung des us-amerikanischen Wissenschaftlers John Ruggie mehrere Jahre mit der Thematik beschäftigt. Das Ergebnis sind unter dem Namen „Ruggie-Principles“ bekannt gewordene Grundsätze guter Unternehmensführung, die allerdings nicht in rechtsverbindlicher Form beschlossen wurden, sondern als „soft law“ die Praxis der Unternehmen und ihrer Heimatstaaten maßgeblich prägen sollen.

Vergleichbare Grundsätze wurden auch im Rahmen der OECD und der Europäischen Union verhandelt und beschlossen. Diese Grundsätze bilden unzweifelhaft wichtige Etappen auf dem Weg zu einer verantwortungsbewussten Unternehmenskultur, in der auch die menschenrechtlichen Konsequenzen unternehmerischer Entscheidungen Beachtung finden. Dennoch bleiben viele Fragen offen: Wie und mit welchen Instrumenten werden die Vorgaben von der UN-Ebene über die Europäische Union in das innerstaatliche Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt? Erstarken sie dabei zu verbindlichem („harten“) Recht? Reicht es, auf internationaler Ebene im Bereich der nur politisch verbindlichen Absichtserklärungen zu verbleiben, oder bräuchte es nicht doch schon dort normativ verbindliche Regeln? Welche Rolle können die menschenrechtlichen Verpflichtungen der Heimatstaaten transnationaler Unternehmen in diesem Kontext spielen? Kann man den Gedanken der Schutzpflicht fruchtbar machen und möglicherweise die Heimatstaaten menschenrechtlich dazu verpflichten, auf die auf ihrem Staatsgebiet ansässigen Unternehmen einzuwirken? Wie weit können solche Schutzpflichten reichen? Verstößt es möglicherweise gegen völkerrechtliche Grundsätze der Jurisdiktionsabgrenzung zwischen Staaten, wenn über gesellschaftsrechtliche Strukturen oder die Lieferkette europäische menschenrechtliche Standards mittelbar in weit entfernte Länder mit anderen Normen und Standards exportiert werden?

An den genannten Fragen zeigt sich, wie komplex und vielschichtig die Problematik der menschenrechtlichen Bindungen transnationaler Unternehmen ist. Auf der kommenden gemeinsamen Jahrestagung der Deutschen, Schweizerischen und Österreichischen Sektion der Internationalen Juristenkommission soll diesen Fragen in Referaten, Fallstudien und Diskussionen mit dem Publikum nachgegangen werden.

Die Unterlagen zur Tagung können Sie hier downloaden:

- Tagungsprogramm

 

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