Die Deutsche Sektion der Internationalen Juristen-Kommission e.V. veranstaltete am 1. Juli 2011 im Deutschen Bundestag eine Kurztagung zum Thema
"Europarecht im Deutschen Bundestag".
Mit seiner Lissabon-Entscheidung vom 30. Juni 2009 hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte des Deutschen Bundestages in Europa-Angelegenheiten gestärkt. Zwei Jahre nach diesem Urteil fragte die diesjährige Kurztagung nach den praktischen Konsequenzen dieser Entscheidung für die Gesetzgebungsorgane. Zwei wissenschaftliche Vorträge führten in die Thematik ein. Danach berichteten die Bundestagsverwaltung und zwei Ausschussvorsitzende über die praktischen Erfahrungen mit der neuen Begleitgesetzgebung zum Vertrag von Lissabon. Zwei Vorträge zu den praktischen Erfahrungen im Bundesrat und in Österreich schlossen eine Vortragsreihe ab, die auch ausreichend Zeit für Diskussionen nach den einzelnen Themenblöcken ließ.
Einen ausführlichen Artikel zur Kurztagung aus dem Textarchiv der Homepage des Deutschen Bundestages finden Sie hier.
Die Web-Version der Tagungsmappe finden Sie hier.