Die 61. Jahrestagung 2016 fand vom 21. bis 23. Oktober 2016 in der Universität Potsdam zum Thema
"Mit Recht alt werden - Die Alterung der Gesellschaft als Herausforderung an die Rechtsordnung"
statt.
Unsere Online-Tagungsmappe finden Sie hier.
Den Beitrag von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp können Sie hier downloaden.
Den Beitrag von Herrn Ingolf Schulz könen Sie hier downloaden.
Die gemeinsame Presemitteilung mit der Universität Potsdam finden Sie hier.
Das Grußwort sowie die Beiträge können Sie sich hier als Videoclips anschauen:
Grußworte - RiBVerfG/ Vorsitzender Prof. Dr. Michael Eichberger / RiOLG Prof. Dr. Götz Schulze Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam
Finanzierungsfragen einer alternden Gesellschaft - Prof. Dr. Ekkehart Reimer, Universität Heidelberg
Die Betreuung alter Menschen im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung, Schutzverantwortung und Zwang - Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp, Universität Göttingen
Elternunterhalt - Eva Becker, Rechtsanwältin, Berlin
Schutz älterer Menschen im Lauterkeitsrecht - Prof. Dr. Wolfgang Schaffert, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe
Dank der stetigen Verbesserung der allgemeinen Lebensverhältnisse, des Wandels der Arbeitswelt und nicht zuletzt des medizinischen Fortschritts steigt nicht nur die Lebenserwartung, sondern verlängert sich auch die Altersphase vieler Menschen. Hinzutretende signifikante Verschiebungen in der demographischen Entwicklung und eine erhebliche Zunahme sehr alter Menschen führen zu gewaltigen Veränderungen im traditionellen Altersaufbau unserer Gesellschaft. Diese Entwicklung birgt nicht nur Chancen, sondern wirft auch zahlreiche Fragen auf, die neben politischer und ökonomischer auch rechtlicher und nicht zuletzt ethischer Antworten bedürfen. Die 61. Jahrestagung der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission hat aus diesem weit gespannten Themenfeld einige aktuelle Problembereiche aufgegriffen und sie, ihrem Selbstverständnis entsprechend, aus rechtlicher, insbesondere verfassungsrechtlicher Sicht beleuchtet.
So fanden am Freitagnachmittag Beiträge (Grundsatzreferate) zu Finanzierungsfragen einer alternden Gesellschaft sowie zum Spannungsfeld von Selbstbestimmung, Schutzverantwortung und Zwang bei der Betreuung alter Menschen statt. Der Samstagvormittag war speziellen Beiträgen einerseits zu Fragen der Selbstbestimmung und Konfliktbewältigung im Alter und andererseits zu Grundlagen und Grenzen individueller Solidarität mit älteren Menschen gewidmet. Exemplarisch wurden die Berücksichtigung der Belange Älterer durch spezifische Schutzbestimmungen des UWG, Fragen des Konfliktmanagements im Alter (elder mediation) und die Legitimation der Verpflichtung zur Leistung von Elternunterhalt behandelt. Die Podiumsdiskussion am Samstagmittag stand unter dem Titel „Fiktion der Generationensolidarität?“ und nahm hierbei gerade auch die sogenannte „Sandwichgeneration“ in den Blick. Das „Bibliotheksgespräch“ am Sonntagvormittag schließlich sollte den Bogen mit einem über juristische Fragestellungen hinausgreifenden Blick auf das Leben im Alter und in einer älter werdenden Gesellschaft schließen.