Kurztagung 2015
© Deutscher Bundestag/ Axel Hartmann

Kurztagung 2015

Am Freitag, 19. Juni 2015 veranstaltete die Deutsche Sektion der Internationalen Juristen-Kommission e.V. eine Kurztagung im Deutschen Bundestag zum Thema:

"Parlamentsbeteiligung bei außenpolitischem Handeln der Bundesregierung"

Vor mehr als zwanzig Jahren hat das Bundesverfassungsgericht in seinem AWACS-Urteil entschieden, die Bundeswehr sei ein „Parlamentsheer“. Ihr Einsatz erfordere die vorherige, konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages. Seither hat das Parlament – ab dem Jahr 2005 auf Grundlage des Parlamentsbeteiligungsgesetzes – in über 130 Fällen über die Entsendung von Bundeswehrsoldaten oder die Verlängerung des Mandats abgestimmt. Die strenge Karlsruher Sicht wird jedoch immer häufiger auf den Prüfstand gestellt. So hat der Deutsche Bundestag im März 2014 die „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“ eingesetzt. Diese untersucht, wie auf dem Weg fortschreitender Bündnisintegration und trotz Auffächerung von Aufgaben die Parlamentsrechte im Hinblick auf Auslandseinsätze der Bundeswehr gesichert werden können. Ziel der Kommission soll die rechtliche und politische Prüfung eines entsprechenden Handlungsbedarfs zur Anpassung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes sein. Die bisherigen Beratungen lassen erkennen, dass eine verlässliche Verfügbarkeit transnationaler Fähigkeiten der Bundeswehr unter vollständiger Wahrung der Parlamentsrechte angestrebt wird. Die Kommissionsergebnisse sollen im Frühjahr 2015 vorliegen und den Ausgangspunkt für die diesjährige Kurztagung bilden.

Über die für das Verhältnis von Parlament und Regierung zentrale Konstellation der Auslandseinsätze hinaus soll in einleitenden Vorträgen aber auch die Parlamentsbeteiligung bei der Rüstungskontrolle und im Zusammenhang mit dem Handeln der Vereinten Nationen, wie z.B. bei Friedensmissionen oder bei der Verhängung von Sanktionen, problematisiert werden. Einer verfassungsrechtlichen Bewertung des in diesem Zusammenhang – wie auch früher im EU-Zusammenhang – immer wieder bemühten Arguments der „exekutiven Eigenverantwortung“ schließt sich eine politische Einschätzung der Zukunft der Parlamentsbeteiligung aus Sicht der Regierung und des Parlaments an. Einen Artikel des Deutschen Bundestages zur Kurztagung finden Sie unter folgendem Link.

Die Web-Version der Tagungsmappe finden Sie hier.

 

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